Wirbel um Gebührenerhöhung des DLV – Läufer sprechen von „Abzocke“

Der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) hat beschlossen ab 2016 pauschal bei allen Laufveranstaltungen eine Gebühr von einem Euro je Finisher einzusammeln. Die German Road Races (GRR), eine Vereinigung von 63 Laufveranstaltungen in Deutschland, kritisiert die sogenannte „Gebührenanpassung“ scharf. Auch unter Läufern fällt die Reaktion durchweg negativ aus, wie eine Umfrage auf marathon4you.de zeigt. Der DLV empfiehlt den Veranstaltern die Gebühr als „laufenden Posten“ weiterzugeben, was bedeutet, dass sie auf das Startgeld aufgeschlagen wird und letztendlich von den Läufern getragen werden muss.

DLV-Finisher-Euro

DLV kassiert von jedem Laufveranstalter einen Euro je Finisher

DLV treibt mit Reform pauschal einen Euro je Finisher ein

Als Ausgangspunkt der jetzigen Reform des Gebührenmodells des DLV ist ein Urteilsspruch des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu sehen. 2013 entschied das OLG Düsseldorf am Beispiel Triathlon, dass der DLV berechtigt sei auch bei „wilden Läufen“ eine Gebühr einzutreiben.

In Deutschland gibt es pro Jahr ca. 3.500 Laufveranstaltungen von den großen City Marathons, über Firmenläufe, bis zu regionalen Volksläufen mit nur wenigen Teilnehmern. Die Ausrichter dieser Veranstaltungen melden Ihren Lauf beim DLV an. Sie entrichten schon jetzt eine Gebühr, mal 30 Cent, mal 50 Cent, je nach Landesverband.

Jedoch gab es Läufe, etwa Firmenläufe oder Schlamm Läufe, die nicht beim Verband anmelden. Diese Läufe profitieren von der Laufbegeisterung, nutzen oft das Regelwerk und Ergebnisdienste des DLV, mussten aber vorher keine Gebühr entrichten.

Dies ändert sich nun mit dem Urteil des OLG Düsseldorf, das es dem DLV ermöglicht für alle Veranstaltungen, ob angemeldet oder nicht, pauschal eine Gebühr einzutreiben. Benefizläufe sind von der Regelung ausgeschlossen. 60 Prozent der Einnahmen gehen an den Landesverband, den Rest behält der DLV.

Horst Milde von der German Road Races kritisiert die „Gebührenanpassung“

Der DLV in Person von Clemens Prokop sagt, er wolle den Laufveranstaltern nichts wegnehmen, sondern den Laufsport fördern. Die Einnahmen sollen in die Förderung des Laufsports, also in die Bereiche Breitensport, Nachwuchssport und Spitzensport fließen. GRR Chef Horst Milde dazu: „Wenn schon eine Abgabe von einem Euro nicht verhindert werden kann, dann möchten wir gerne wissen, wofür die vereinnahmten Gelder nachprüfbar eingesetzt werden. Es kann nämlich nicht sein, dass diese dazu verwendet werden, um ggf. Haushaltslöcher zu stopfen!“

Lokale Volksläufe die großen Verlierer?

Milde argumentiert, dass die Gebühr zu hoch sei und gerade kleinere Veranstaltungen unverhältnismäßig belastet würden. Dieses Argument ist durchaus einleuchtend, wenn man sich vergegenwärtigt das Teilnehmer beim Berlin Marathon derzeit 100 Euro Startgebühr berappen müssen und die Teilnahmegebühren stetig steigen, da die Läufer breit sind für diesen prestigeträchtigen Lauf ein Vermögen zu investieren. Bei kleineren Volksläufen mit 100 Teilnehmern und einem Startgeld von 4 oder 5 Euro kann sich ein Euro mehr oder weniger aber durchaus auf das Entscheidungskalkül der Läufer auswirken.

Gerade die lokalen Veranstaltungen zwischen 50 und 500 Teilnehmern, die oft von Vereinen organisiert werden, müssen schon jetzt mit einem schmalen Budget auskommen und haben Schwierigkeiten die benötigten Sponsoreneinnahmen zu erzielen. So werden also am Ende mit der „Gebührenanpassung“ gerade die Läufe belastet die sowieso schon finanziell um ihr Dasein ringen.

Für den Januar haben die GRR und der DLV ein Treffen vereinbart, bei dem es darum gehen soll, wohin die Gebühren fließen sollen.

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Veröffentlich am: January 2, 2015