Uneindeutige Geschlechter – Ein Problem für das Sportsystem
Die in vielen Sportarten gängige Unterscheidung in getrennte Leistungsklassen für Männer und Frauen wird traditionell mit den körperlichen Leistungsdifferenzen der Geschlechter begründet. Die sportlichen Werte Fairness und Chancengleichheit werden dann zur Begründung herangezogen Frauen und Männer nicht gegeneinander antreten zu lassen. Allzu offensichtlich erscheint z.B. in den meisten leichtathletischen Disziplinen die Diskrepanz zwischen den Resultaten im Männer- und Frauen Sport.
Wenn es jedoch nur um die Herstellung von gleichen Ausgangspositionen ginge, müsste man ernsthaft darüber nachdenken sportartübergreifend Merkmale wie Körpergröße, Gewicht oder ethnische Herkunft ebenfalls zur Definition von Leistungsklassen heranzuziehen, was weithin unterbleibt.
Daraus kann man schließen, dass sich die Geschlechtertrennung im Sport nicht allein durch den Verweis auf Leistungsdifferenzen erklären lässt. Der Sport selber scheint ein Medium zu sein mit Hilfe dessen Geschlecht markiert, dramatisch inszeniert und reproduziert wird. Geschlecht ist demzufolge neben dem Leistungsprinzip ein konstitutives Strukturmerkmal des Sports.
1. Die Grundprinzipien des modernen Sports
Professioneller Sport wird immer mit dem Ziel betrieben eine Leistung zu erbringen. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsbereichen ist das spezifische dieser Leistung, dass sie keine Verwertbarkeit und Funktion außerhalb des Sportsystems hat. Der Sport setzt damit die meriokratische Idee des „jeder bekommt was er verdient“ in Reinform um, da die Rangordnung einzig und allein aus der Leistung abgeleitet wird.
Um die Leistung einordnen zu können bedarf es eines Konkurrenz- und Wettbewerbsverhältnisses zu anderen Sportlern, da nur so die Bestleitungen ermittelt werden können. Die Ausrichtung an Höchstleistungen impliziert damit eine Steigerungsidee d.h. eine Idee des Besser-Seins als die Mitkonkurrenten.
Zudem orientiert sich der Sport an einem universalistischen Inklusionsprinzip d.h. das keine anderen Merkmale – etwa soziale, ethnische oder nationale Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Geschlecht – über die Teilnahme der Athleten entscheiden sollen.
2. Geschlecht als Leistungsklasse im Sport
Aus den gerade beschriebenen Kriterien Leistung, Konkurrenz und universalistische Inklusion resultiert im Sport die Bildung von Leistungsklassen um die Wettkämpfe spannender zu machen und da es aus Zeit- und Organisationsgründen gar nicht möglich wäre alle Athleten gegeneinander antreten zu lassen.
Eine zentrale Leistungsklasse ist das Geschlecht, wobei beispielsweise unterschiedliche Leistungsanforderungen an Männer und Frauen gestellt werden. Teilweise treten Frauen und Männer in unterschiedlichen Wettbewerben an (z.B. Fußball), teilweise starten sie gemeinsam (z.B. Marathon) werden aber getrennt gewertet.
Die alltagsweltliche Überzeugung, dass Männer stärker und körperlich leistungsfähiger als Frauen sind und diese „natürliche“ Chancenungleichheit durch geschlechtsspezifische Leistungsklassen ausgeglichen werden müsse, dient hier als Begründung. Jedoch werden nicht alle wirkmächtigen Leistungsmerkmale zur Bildung von Leistungsklassen herangezogen. Ein Beispiel wären etwa, dass Gewicht, Körpergröße und ethnische Herkunft im Laufsport durchaus einen Einfluss auf die Leistung zu haben scheinen, jedoch keine Leistungsklassen nach diesen Merkmalen gebildet werden.
Zudem lässt sich feststellen, dass der Widerstand gegen die Beteiligung von Frauen umso heftiger war, je stärker bestimmte Bewegungsformen mit Männlichkeit assoziiert wurden.
3. Gruppierungen von Sportarten:
Die folgende Typologie zeigt wie die Kategorie Geschlecht in unterschiedlichen Sportarten gehandhabt wird.
1. gemischtgeschlechtliche Sportarten: Reiten, Motorsport, Segelsport
2. „freiwillig“ geschlechtssegregierte Sportarten. Die Deutung des Geschlechts als Grund der Leistungsdifferenz ist nicht legitimierbar; de facto treten aber große Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern auf. Daher erhalten Frauen die Möglichkeit der getrennten Bewertung. z.B. Schach, Billard
3. obligatorische Geschlechtersegregation z.B. Leichtathletik, Fußball, Eishockey, Boxen. Der wahrgenommene Zusammenhang zwischen Geschlecht und Leistungsfähigkeit gilt als so eindeutig, dass es zur Bildung von getrennt geschlechtlichen Leistungsklassen kommt.
4. Ausschluss eines Geschlechts vom Spiel-und Wettkampfbetrieb (z.B. Reckturnen) Bei diesen Sportarten geht es um besonders eindeutige Inszenierungen von geschlechtsspezifischen Charaktereigenschaften, wie z.B. Mut, Kraft oder Grazie und Anmut.
5. Gemischtgeschlechtliche Sportarten z.B. Paartanz
3.1 Geschlecht, Alter und Gewicht als Kriterien zur Bildung präsumtiver Leistungsklassen
Bei der Bildung von Leistungsklassen übernimmt der Sport Kategoriensysteme unseres Alltagswissens. Merkmale, die unserem Alltagsverständnis nach mit der körperlichen Leistungsfähigkeit korrelieren und demnach zur Basis von Leistungsklassen werden können sind neben der Geschlechtszugehörigkeit noch Alter, Gewicht, Körpergröße und ethnische Herkunft.
Ein wichtiger Grund warum gerade diese Merkmale genommen werden ist der klar erkennbare Körperbezug. Jedoch gibt es beispielsweise keine Unterteilung in ethnische Leistungsklassen, obwohl in einigen Sportarten eine systematische Korrelation zwischen sportlichem Erfolg und ethnischer Zugehörigkeit offensichtlich ist.
Zum Beispiel wurden die besten 200 Zeiten über 100 Meter ausschließlich von Schwarzen gelaufen und es ist noch kein Weißer die 100 Meter unter 10 Sekunden gelaufen. Abgesehen von verständlichen politischen Gründen scheint ein Hauptgrund dafür, dass ethnische Zugehörigkeit nicht als Leistungsklasse verwendet wird die Uneindeutigkeit und Vielschichtigkeit dieser Kategorie zu sein. Das heißt es gibt auch im Alltagsverständnis keine klaren Abgrenzungen, multiple Kategorien und mehrfache Mitgliedschaften. Die eindeutige Zuordnung ist mithin nicht möglich.
Dagegen ist das Alltagsverständnis der Einteilung des Geschlechts binär. Das heißt wir gehen von der Annahme aus, dass jeder Mensch eindeutig in die Kategorien männlich oder weiblich einzuordnen wäre. Der Sport übernimmt diese Alltagstheorie der Zweigeschlechtlichkeit. Welche Probleme daraus resultieren zeigt der folgende Abschnitt.
4. Historische Entwicklung der Geschlechtstests im Sport
Lange Zeit wurde das Geschlecht schlicht aus den Ausweispapieren und dem äußeren Erscheinungsbild abgelesen. Nachdem bei den olympischen Spielen 1960 in Rom Gerüchte über Männer, die als Frauen verkleidet an Wettkämpfen teilnähmen (tatsächlich gab es keinen einzigen bewiesen Fall) die Runde machten, führte die International Amateur Athletic Foundation (IAAF) 1966 erstmals einen Geschlechtstest ein.
Die Sportlerinnen mussten sich vor einer Gruppe von Ärzten nackt zur Begutachtung präsentieren. Diese von der Presse ironisch „Nacktparaden“ genannten Inspektionen dürften vor allem den begutachtenden Männern große Freude bereitet haben. Sobald die äugelnden Männer Brüste und Vagina entdeckten, wurde das Ausstellungsobjekt als Frau „zertifiziert“ und durfte starten. Ähnliche Prozeduren wurden, aus Mangel an Interesse der weiblichen Belegschaft, für die teilnehmenden Männer nicht ersonnen.
1967 führten der IAAF und das IOC für Frauen den sog. Barr-Körper-Test ein – einen Chromosomen Test – für den man lediglich eine Zellprobe benötigte. Interessanter Weise gibt es keinen einzigen belegten Fall, in dem der Barr-Körper-Test seinen ursprünglichen Zweck, einen als Frau verkleideten Mann zu entlarven, erfüllte. Jedoch gab es etliche Fälle, in denen Sportlerinnen den Test nicht bestanden und disqualifiziert wurden, weil sie eine von vielen möglichen Variationen von XX- und XY Chromosomen hatten, bei denen eine eindeutige Zuordnung zu den Kategorien Mann und Frau nicht möglich war.
1990 wurden die Testverfahren eingestellt. Stattdessen wurde ein allgemeiner Gesundheitscheck für alle Athleten und Athletinnen eingeführt.
Heutzutage wird die Geschlechtszugehörigkeit bei internationalen Leichtathletik-Wettkämpfen nur noch stichprobenartig geprüft. Jedoch behält sich das IOC bis heute das Recht vor, die Geschlechtszugehörigkeit der Sportlerinnen in Einzelfällen labortechnisch zu prüfen.
Seit 2006 gibt es ein IAAF Dokument, das beschreibt in welchen Fällen Intersexuelle bedenkenlos bei den Männern starten dürfen.[1] Hauptkriterium ist weiterhin, dass sie durch ihre körperliche Veranlagung keinen Wettbewerbsvorteil haben. Ein Beispiel hierfür sind etwa Frauen, die männliche XY Chromosomen haben, in deren Körper aber die männlichen Sexualhormone nicht rezipiert werden können und somit nicht leistungsfördernd wirken.
Da es jedoch zahlreiche unterschiedliche Formen von Intersexualität gibt stoßen auch diese von der IAAF definierten Kriterien schnell an ihre Grenzen.
Bei Uneindeutigkeit schlägt der IAAF nun eine Überprüfung durch eine interdisziplinäre Kommission aus Medizinern, Hormonspezialisten, Psychologen und Sozialwissenschaftlern vor. Damit gesteht sich der IAAF indirekt ein, dass der Wunsch des Sportssystems, durchweg eindeutige und unbezweifelbare Aussagen über das Geschlecht eines Sportlers zu machen, gescheitert ist.
5. Problematische Geschlechtstests am Beispiel Moggadi Caster Semenya
Großen Wirbel verursachten die Leistungen der südafrikanischen Läuferin Moggadi Caster Semenya.[2] Nachdem sie die Goldmedaille über die 800m Distanz bei den African Junior Athletic Championships in 1:56,72 gewann, triumphierte Semenya bei der Leichtathletik WM 2009 in Berlin in 1:55,45 min und hängte die Konkurrenz um sage und schreibe 2 Sekunden ab.
Anschließend spekulierten Medien, Bezug nehmend auf einen Daily Telegraph Bericht, über das Geschlecht der Südafrikanerin. Der Daily Telegraph behauptete Caster Semenya habe keine Eierstöcke und keine Gebärmutter und einen um das Dreifache erhöhten Testosteronwert.
Am 6. Juli 2010 beendete das IAAF die Diskussionen und teilte mit, das Semenya weiterhin bei den Frauen starten darf.
Nach dem Fall Caster Semenya kamen 2011 erneut Bestrebungen seitens des IAAF auf einen Geschlechtstest zu etablieren. Zentraler Unterschied zu der vorherigen Zielsetzung ist, dass der Test nun nicht mehr definieren will, wer eine Frau ist und wer nicht. Stattdessen gehe es nun nur darum festzulegen, wer bei den Frauen starten darf.
Offiziell firmiert der Test nicht als Geschlechtstest, sondern als Test auf „weiblichen Hyperandrogenismus“.[3] Ausschlusskriterium ist ein erhöhter Testosteronwert. Dies scheint aus Sicht des Sportsystems konsistent, da Testosteron, das auch häufig als Dopingmittel verwendet wird, Leistungsunterschiede bedingen kann (es gibt auch Fälle, in denen Frauen einen erhöhten Testosteronwert haben, das Hormon aber nicht vom Körper verarbeitet wird).
Jedoch geht es dem IOC auch bei dieser Argumentation nur vordergründig um „unfaire Wettbewerbsvorteile“.
„There are probably hundreds of genetic variations which lead to ´unfair´ advantages in sport; only those associated with gender are used to exclude or disqualify athletes.” [4] (Heggie 2010)
Bei der genaueren Betrachtung der IOC Richtlinien für transsexuelle Sportlerinnen und Sportler zeigt sich, dass es dem IOC primär um Genitalien geht.[5] Denn Transsexuelle dürfen erst dann in der ihrem neuen Geschlecht entsprechenden Kategorie antreten, wenn auch die äußeren Genitalien diesem Geschlecht angepasst wurden, obwohl diese in keinem Fall einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Da die äußeren Genitalien selber niemals einen Vorteil oder Nachteil darstellen, kann es bei dieser Richtlinie nur um alltagsweltliche Vorstellungen, wie Männer und Frauen „normal“ auszusehen haben gehen.
Das Dilemma der Sportverbände besteht darin, dass sie sich mit einer Frage beschäftigen müssen, die kein wissenschaftlicher Test lösen kann: Wann bist du eine Frau und wann bist du ein Mann? Professor Alice Dreger erklärt:
“People always press me: ‘Isn’t there one marker we can use?’ No. We couldn’t then and we can’t now, and science is making it more difficult and not less, because it ends up showing us how much blending there is and how many nuances, and it becomes impossible to point to one thing, or even a set of things, and say that’s what it means to be male.”[6]
Fazit
Da es nicht möglich ist immer eindeutige und unzweifelhafte Aussagen über das Geschlecht eines Sportlers zu machen, muss das Sportsystem zwangsläufig an seinem Anspruch gerade dies zu tun scheitern. Aus dem faktischen Scheitern diverser Formen von Geschlechtstests haben die Sportverbände aber nur bedingt gelernt. Wie gezeigt liegt dies nicht zuletzt daran, dass der Sport die alltagstheoretische Einstellung einer Einteilung des Geschlechts in die Kategorien männlich und weiblich übernimmt.
Das dies, wie im Fall Caster Semenya, unheilvolle Stigmatisierungen der Sportlerinnen nach sich zieht, liegt daran, dass die Tests, auch wenn sie heute nicht mehr als Geschlechtstests deklariert sind, weiterhin als solche wirken. Nicht alle körperlichen Wettbewerbsvorteile werden im Sport zur Bildung von Leistungsklassen herangezogen. Das macht es fragwürdig, ob es dem Sportsystem mit den etablierten Leistungsklassen tatsächlich nur darum geht unfaire Wettbewerbsvorteile auszuschließen.
Fussnoten:
[1] IAAF Policy on Gender Verification. Prepared by the IAAF Medical and Anti-Doping Commission 2006.
[2] Eine großartige Dokumentation über das Leben von Caster Semenya findet man unter https://www.youtube.com/watch?v=f-UX0LE_tCg Sehr lesenswert ist auch der Artikel im New Yorker http://www.newyorker.com/magazine/2009/11/30/eitheror
[3] IOC Regulations on Female Hyperandrogenism. Games of the XXX Olympiad in London, 2012.
[4] Heggie, Vanessa. “Testing Sex and Gender in Sports; Reinventing, Reimagining and Reconstructing Histories.” Endeavour 34.4 (2010): 157–163. PMC. Web. 28 Dec. 2015.
[5] IAAF Regulations Governing Eligibility of Athletes Who Have Undergone Sex Reassignment to Compete in Women’s Competitions.
[6] http://www.newyorker.com/magazine/2009/11/30/eitheror
Quellen:
IAAF Policy on Gender Verification. Prepared by the IAAF Medical and Anti-Doping Commission 2006
IOC Regulations on Female Hyperandrogenism. Games of the XXX Olympiad in London, 2012
IAAF Regulations Governing Eligibility of Athletes Who Have Undergone Sex Reassignment to Compete in Women’s Competitions.
Müller, Marion: Geschlecht als Leistungsklasse. Der kleine Unterschied und seine großen Folgen am Beispiel der „gender verifications“ im Leistungssport. Zeitschrift für Soziologie, Jg. 35, Heft 5, Oktober 2006, S. 392–412.
Heggie, Vanessa. “Testing Sex and Gender in Sports; Reinventing, Reimagining and Reconstructing Histories.” Endeavour 34.4 (2010): 157–163. PMC. Web. 28 Dec. 2015.
http://www.dailytelegraph.com.au/sport/semenya-has-no-womb-or-ovaries/story-e6frexni-1225771672245
https://de.wikipedia.org/wiki/Caster_Semenya
https://www.youtube.com/watch?v=f-UX0LE_tCg
http://www.newyorker.com/magazine/2009/11/30/eitheror